Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie vermutlich bereits eine Übersetzung im Ausland anfertigen lassen – und nun steht in der Checkliste der Senatsverwaltung oder des LAGeSo der Hinweis, Sie könnten diese Übersetzung hier in Deutschland „einfach abstempeln“ lassen. Vielleicht hat man Ihnen sogar gesagt: „Suchen Sie sich eine beeidigte Übersetzerin in Berlin, die setzt nur ihren Stempel darunter.“
Dieser Beitrag erklärt Ihnen ehrlich und verständlich, warum das in der Praxis fast nie möglich ist – und was eine realistische, faire Lösung für Sie sein kann.
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Was die Behörde empfiehlt – und wie das bei Ihnen ankommt
Auf vielen Merkblättern klingt es sehr einfach:
- „Lassen Sie Ihre Übersetzung im Ausland anfertigen.“
- „In Deutschland kann eine Übersetzerin / ein Übersetzer die Übersetzung dann bestätigen / abstempeln.“
Für Sie klingt das logisch: einmal zahlen, zweimal nutzen.
Das Problem: Genau dieses „einfach abstempeln“ ist rechtlich und fachlich in fast allen Fällen nicht zulässig. Und die Übersetzer:innen, die in Deutschland beeidigt sind, dürfen das schlicht nicht so machen, wie es in den Checklisten klingt.
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Wofür Übersetzer:innen in Deutschland überhaupt unterschreiben dürfen
Beeidigte oder ermächtigte Übersetzer:innen in Deutschland bestätigen mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift Folgendes:
- Diese Übersetzung ist vollständig.
- Diese Übersetzung ist richtig.
- Wir als Übersetzer:innen übernehmen dafür die Verantwortung.
Wichtig:
In manchen Bundesländern dürfen Übersetzer:innen nur Übersetzungen beglaubigen, die sie selbst angefertigt haben. Sie dürfen also keinen fremden Text „übernehmen“ und nur „abstempeln“. Selbst dort, wo eine Übernahme theoretisch erlaubt wäre, gilt: Die Verantwortung liegt komplett bei der unterschreibenden Person.
Das bedeutet:
Eine Übersetzerin in Berlin kann Ihre im Ausland erstellte Übersetzung nicht wie ein Formular „abzeichnen“, ohne alles vollständig zu prüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren. In der Praxis läuft das dann auf eine (fast) vollständige Neuübersetzung hinaus.
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Warum die Form der ausländischen Übersetzungen selten passt
Hinzu kommt: Beglaubigte Übersetzungen in Deutschland müssen bestimmte formale Vorgaben erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Aufbau der Seite (Tabellen, Zeilen, Spalten)
- Übersetzung von Stempeln, Hinweisen, Fußnoten
- klare Kennzeichnung, was Text ist und was z. B. Unterschrift oder Siegel
In vielen Ländern – zum Beispiel in Teilen Lateinamerikas – werden Übersetzungen einfach als Fließtext heruntergeschrieben:
- Tabellen werden nicht nachgebaut, sondern in Sätzen beschrieben.
- Stempel werden weggelassen oder nur knapp erwähnt.
- Alles steht „untereinander“, ohne optische Struktur.
Für eine deutsche Behörde ist das schwer zu prüfen und führt zu Missverständnissen. Die deutsche beeidigte Übersetzerin müsste:
- die ganze Vorlage formal neu strukturieren,
- Tabellen und Layout rekonstruieren,
- Stempel und Randbemerkungen nachtragen.
Auch das ist faktisch keine „kleine Ergänzung“, sondern ein erheblicher Arbeitsaufwand – also keine einfache Abstempelung.
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Inhaltliche Stolperfallen: Es geht nicht nur um Wörter
Noch wichtiger als die äußere Form ist der Inhalt.
Bei Zeugnissen, Diplomen, Berufsabschlüssen oder Urkunden geht es oft um sehr sensible Punkte:
- Welcher Schulabschluss liegt genau vor?
- Ist das ein Hochschulabschluss oder nur eine Zugangsberechtigung?
- Handelt es sich um einen akademischen Grad oder „nur“ um eine Berufsbezeichnung?
Zwei typische Beispiele:
Beispiel 1: „Bachiller“ (Spanien)
Im Ausland wird „Bachiller“ oft einfach als „Abitur“ übersetzt.
Tatsächlich handelt es sich aber nicht um das deutsche Abitur, sondern um einen Sekundarschulabschluss, mit dem man unter Umständen eine Hochschulzugangsprüfung machen kann – aber nicht automatisch und nicht immer.
Wenn eine Übersetzung hier „Abitur“ schreibt, ist das fachlich falsch.
Eine deutsche Übersetzerin darf so etwas nicht unterschreiben, nur weil es in der ausländischen Übersetzung steht. Sie wäre verantwortlich für diese Falschangabe – mit allen möglichen Folgen für Anerkennungsverfahren.
Beispiel 2: „Doctor de Medicina y Cirugía“ (Honduras)
Diese Bezeichnung wird häufig als „Dr. der Medizin“ übersetzt.
Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um ein Promotionsstudium (wie der deutsche Doktortitel), sondern um einen Berufstitel. In Deutschland entspricht das eher dem Begriff „Arzt“.
Eine Übersetzerin in Deutschland müsste das so darstellen – oft mit einer erklärenden Fußnote. Wenn sie mit „Dr. med.“ übersetzt, ist das unzulässig, da der Titel in Deutschland geschützt ist und kein deutscher Titel erworben wurde.
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Manche Übersetzungen sind schlicht unbrauchbar
Es kommt auch vor, dass eine ausländische Übersetzung sprachlich so unbrauchbar ist, dass sie in Deutschland nicht verwendet werden kann. Ein echtes Beispiel aus unserer Praxis:
- Original: „Bachelor of Nursing“ (Studienabschluss in der Pflege)
- Vorgelegte Übersetzung: „Junggeselle ein Krankenpflege“
Hier ist offensichtlich:
- Der Inhalt wird nicht richtig wiedergegeben.
- Die deutsche Formulierung ist grammatikalisch falsch und unverständlich.
Wenn eine beeidigte Übersetzerin so einen Text „übernimmt“, trägt sie die Verantwortung dafür, dass diese unsinnige Formulierung in einem offiziellen Verfahren verwendet wird. Das kann sie seriös nicht tun.
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Haftung und Strafbarkeit – warum Übersetzer:innen so vorsichtig sind
Mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel übernimmt die Übersetzerin Verantwortung – auch rechtlich.
Das umfasst:
- zivilrechtliche Haftung (zum Beispiel bei falschen Angaben, die Schaden verursachen),
- und im Extremfall strafrechtliche Risiken, wenn eine Übersetzung objektiv falsche Tatsachen als richtig erscheinen lässt.
Wenn sie eine fehlerhafte oder ungenaue Übersetzung einfach „abstempelt“, könnte ihr vorgeworfen werden, bewusst eine falsche Urkunde zu bestätigen. Daher muss jede seriöse Übersetzerin:
- den gesamten Text prüfen,
- Fehler korrigieren,
- und eine eigenständige, fachlich verantwortete Fassung erstellen.
Das ist aufwändig – aber genau dafür ist die Beglaubigung da.
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Unter welchen Bedingungen eine „Übernahme“ überhaupt denkbar wäre
Theoretisch kann eine ausländische Übersetzung als Grundlage dienen – aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Die Übersetzung liegt als bearbeitbare Datei (z. B. Word) vor, nicht nur als PDF oder Scan.
- Sie ist bereits so formatiert, dass sie den deutschen Anforderungen nahekommt (Tabellen, Stempel, klare Struktur).
- Die deutsche Übersetzerin darf den Text vollständig überarbeiten: jedes Wort prüfen, Begriffe korrigieren, Anmerkungen ergänzen.
- Am Ende erstellt sie eine neue beglaubigte Übersetzung mit ihrem eigenen Vermerk.
Das heißt: Auch dann ist es keine reine Abstempelung, sondern eine Kombination aus Prüfung, Korrektur und Neuaufbereitung. Je schlechter die Vorlage, desto näher kommt das einer vollständigen Neuübersetzung.
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Warum Sie trotzdem nicht „zweimal für dasselbe“ zahlen
Die verständliche Sorge vieler Kund:innen lautet:
„Muss ich jetzt wirklich zweimal bezahlen – einmal im Ausland und einmal hier?“
Ehrlich gesagt:
- Ja, es kann passieren, dass die erste Übersetzung im Ausland für das deutsche Verfahren kaum nutzbar ist.
- Das ist ärgerlich, aber nicht die Schuld der deutschen Übersetzer:innen, sondern Folge der unterschiedlichen Systeme und Standards oder unsauberer Vorarbeit.
Was eine faire Lösung sein kann:
- Die ausländische Übersetzung wird als Arbeitsgrundlage genutzt, soweit sie brauchbar ist (z. B. zur Terminologie oder als Rohfassung).
- Die deutsche Übersetzerin erklärt offen, wann sie auf Basis der Vorlage arbeiten kann und wann eine komplette Neuübersetzung nötig ist.
- In manchen Fällen kann sie ein etwas reduziertes Honorar anbieten, wenn die Vorlage gut genug ist und Arbeit erspart.
Wichtig ist:
Sie zahlen nicht „für den Stempel“, sondern für die Verantwortung und die fachlich saubere, verwendbare Übersetzung.
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Was Sie konkret tun können, um doppelte Kosten zu minimieren
Ein paar praktische Tipps, die Ihnen helfen können:
- Fragen Sie vorab:
Wenn Sie wissen, dass Sie die Unterlagen später in Deutschland benötigen, erkundigen Sie sich frühzeitig bei einer deutschen beeidigten Übersetzerin, welche Anforderungen gelten. - Lassen Sie sich beraten:
Oft reicht ein kurzes Gespräch oder eine E-Mail, um zu klären, ob sich eine Übersetzung im Ausland überhaupt lohnt oder ob es sinnvoller ist, direkt in Deutschland übersetzen zu lassen. - Fragen Sie nach Nutzung der Vorlage:
Senden Sie die ausländische Übersetzung an die deutsche Übersetzerin und fragen Sie, ob und in welchem Umfang sie diese als Grundlage verwenden kann – und wie sich das auf den Preis auswirkt. - Bestehen Sie auf Transparenz:
Eine seriöse Übersetzerin erklärt Ihnen, was sie tun muss, warum sie nicht „nur stempeln“ kann und welche Kosten entstehen.
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Fazit: Die Checklisten vereinfachen – Ihre Realität ist komplizierter
Die Empfehlung der Senatsverwaltung oder des LAGeSo, ausländische Übersetzungen „einfach abstempeln“ zu lassen, ist gut gemeint, aber leider in der Praxis kaum umsetzbar.
- Rechtslage, formale Anforderungen und fachliche Verantwortung stehen dem entgegen.
- Übersetzer:innen dürfen nicht einfach unterschreiben, was andere geschrieben haben, wenn es nicht hundertprozentig stimmt.
- Für Sie als Kund:in ist das unbequem, aber am Ende schützt es Sie und Ihr Verfahren vor Fehlern, Verzögerungen und möglichen Problemen.
Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, ist der beste Schritt: frühzeitig Kontakt zu einer beeidigten Übersetzerin in Deutschland aufnehmen, bevor Sie Geld für eine Übersetzung im Ausland ausgeben. So lassen sich viele Missverständnisse – und unnötige Kosten – von Anfang an vermeiden.
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