Für die Preiskalkulation ist eine Begutachtung des Ausgangstextes unerlässlich. Der Preis richtet sich nach der Wort- bzw. Zeilenanzahl des zu übersetzenden Textes, dem Schwierigkeitsgrad (also dem geschätzten Arbeitsaufwand), danach, ob ein Lektorat durch einen Branchenexperten zusätzlich erfolgen soll, der erforderlichen Formatierungsarbeit und der Anzahl der Ausfertigungen (die beiden letzten Punkte betreffen insbesondere bei beglaubigten Übersetzungen). Bei der Abrechnung juristischer Fachübersetzungen orientieren wir uns an den Vorgaben von JVEG.
Damit wir Ihnen einen verlässlichen Kostenanschlag zusenden können, mit dem Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, können Sie uns die zu übersetzenden Unterlagen per E-Mail übermitteln. Wir geben Ihnen innerhalb weniger Stunden Nachricht. Sollten sich die Unterlagen aufgrund ihrer Größe nicht per E-Mail übermitteln lassen, können Sie sie über einen Übertragungsdienst Ihrer Wahl senden. Sie können uns die Unterlagen auch über einen Server (FTP) zum Download bereitstellen und uns ein Passwort mitteilen. Ihre Unterlagen sind bei uns in guten Händen. Mehr zum Thema Datenschutz und Vertraulichkeit erfahren Sie hier.
Direkt zu Ihrem Kostenvoranschlag: Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu: info@übersetzungsnetzwerk.de
Bei uns handelt es sich nicht um eine Agentur für Sprachdienstleistungen und Übersetzungen, sondern um ein Netzwerk aus freiberuflichen Fachübersetzern, die im Team arbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Da aus diesem Grund keine hohen Kosten für Verwaltung, Strukturen oder Personal anfallen, können wir sicherstellen, dass nahezu der gesamte veranschlagte Wortpreis auch wirklich an den Sprachexperten weitergegeben wird und bei den freiberuflichen Übersetzern unseres Netzwerks ankommt.